Der Unterschied zwischen Crowdfunding und Crowdinvesting liegt in der Intention der Investition.
Beim Crowdfunding finanzieren viele Kleinanleger*innen und Investor*innen ein Produkt, eine Idee oder ein neues Gerät mit der Absicht, dass dieses in die Realität umgesetzt werden kann. Oft wird hier von einem sozial oder karitativen Grund für die Investition gesprochen.
Beim Crowdinvesting allerdings investieren Kleinanleger*innen und Investor*innen in ein Projekt, Unternehmen oder Idee mit der Absicht, später eine gewinnbringende Rendite auf ihr eingesetztes Kapital zu erzielen. Hier steht also die Gewinnabsicht im Vordergrund.
Crowdinvesting hat sowohl für die Anleger*innen, wie auch für die Projektentwickler*innen Vorteile:
Für Anleger*innen:
Für Projektentwickler*innen:
Die Vorteile von YNTO im Überblick:
Den Ausdruck „Das Geld für sich arbeiten lassen“ meint den Zinseszinseffekt. Denn wenn der Effekt des Zinseszins genutzt wird, vermehrt sich das eingesetzte Kapital deutlich schneller, als wenn nur der Effekt der Zinsen genutzt wird.
Hier eine Beispielrechnung für eine Investition bei YNTO von 100€ und einer Rendite von 8 % bei einer Laufzeit von 24 Monaten:
Jahr 1: 100 € * 1,08 = 108 € (eingesetztes Kapital + Zinsen)
Jahr 2: 108 € * 1,08= 116,64 € (eingesetztes Kapital + Zinsen +Zinseszinsen)
Unsere Boni zahlen wir nach 6 Wochen zum Ende eines Monats an unsere Investor*innen aus.
Mehr dazu hier: Empfehlungsbonus
Das entscheidende für die Realisierung eines Projektes ist die Fundingschwelle – sobald die Fundingschwelle erreicht wurde, wird Ihre Investition verzinst.
Die Projekte werden so kalkuliert, dass für die Realisierung des Objektes mindestens die Fundingschwelle erreicht werden muss. Sobald unsere Projekte die Fundingschwelle überschritten haben, kann das Immobilien-Projekt realisiert werden.
Zusätzliches Kapital bis hin zum Fundingziel ermöglicht den Emittenten mehr finanziellen Spielraum.
Wird die Fundingschwelle nicht erreicht, erhalten Sie als Anleger*in Ihre gesamte Investition ohne Abzüge zurück.
Wenn Sie in Deutschland ein Konto eröffnen oder ein anderes Finanzprodukt in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie sich identifizieren. Bei YNTO bieten wir den unkomplizierten Weg über das PostIdent Verfahren oder das VideoIdent Verfahren, dass Sie bei Ihrer ersten Investition bei YNTO identifizieren können.
Für alle weiteren Investitionen ist dies dann nicht mehr notwendig. Beide sollen Sie schützen. Denn so können Fremde nicht einfach in Ihrem Namen ein Konto eröffnen oder einen Kredit aufnehmen.
Wir erklären Ihnen, wie beide Verfahren ganz einfach und problemlos funktionieren: Hier geht es zur Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Die Zinsen können nach Ablauf der festgelegten Projektlaufzeit ausgezahlt und sind somit jährlich nachschüssig fällig. Bei jährlicher Auszahlung erhalten unsere Investoren*innen die Zinsen jährlich zu einem festgelegten Datum.
Das eingesammelte Kapital durch Crowdinvesting ersetzt nicht den Bankkredit, sondern soll diesen nur ergänzen. Denn Immobilienprojekte zu realisieren ist teuer und es wird langfristig Kapital gebunden – egal ob es sich dabei um eine Sanierung oder um einen Neubau handelt. Banken finanzieren heute in der Regel 60 % bis 80 % des Immobilienprojektes. Die Projektentwickler*innen müssen sich das fehlende Kapital durch Eigenkapital ergänzen. Und um dieses Kapital für unterschiedliche, meist parallellaufende Projekte einzusammeln, nutzen immer mehr Projektentwickler*innen die Chance über Immobilien-Crowdinvesting.
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Die Kapitalertragssteuer wurde am 01.01.2009 für private Kapitalerträge mit dem Ziel eines einheitlichen Steuersatzes für Kapitalerträge eingeführt. Dabei werden als steuerpflichtige Kapitalerträge alle Gewinne aus Geldanlagen verstanden wie beispielsweise Gewinne aus Aktien oder Zinsen von Girokonten.
Bei Gewinnen aus Geldanlagen kann ein Freibetrag für Ledige von 801€ oder für verheirateten Paaren von 1602€ pro Jahr geltend gemacht werden. Danach werden alle Erträge mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % + Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert. Die Steuer wird jedoch nicht von den Investor*innen, sondern direkt vom jeweiligen Emittenten abgeführt.