100€ Empfehlungsbonus

Letzte Chance bis zum 31.12.2020 – Hier mehr erfahren

Fragen und Antworten

Allgemein

Beim Crowdinvesting finanzieren viele Kleinanleger*innen gemeinsam ein Projekt, mit dem Ziel eine Rendite zu erwirtschaften.

Der Unterschied zwischen Crowdfunding und Crowdinvesting liegt in der Intention der Investition.

Beim Crowdfunding finanzieren viele Kleinanleger*innen und Investor*innen ein Produkt, eine Idee oder ein neues Gerät mit der Absicht, dass dieses in die Realität umgesetzt werden kann. Oft wird hier von einem sozial oder karitativen Grund für die Investition gesprochen.

Beim Crowdinvesting allerdings investieren Kleinanleger*innen und Investor*innen in ein Projekt, Unternehmen oder Idee mit der Absicht, später eine gewinnbringende Rendite auf ihr eingesetztes Kapital zu erzielen. Hier steht also die Gewinnabsicht im Vordergrund.

Immobilienprojekte zu realisieren ist teuer – egal, ob es sich dabei um eine Sanierung eines Altbaus oder um den Bau eines Neubaus handelt. In der Regel finanzieren Banken heute jedoch Immobilienprojekte nicht komplett, sondern nur zu durchschnittlich 60 bis 80 %. Die Emittenten müssen die restliche Summe mit Eigenkapital abdecken. Und um dieses Kapital für unterschiedliche, meist parallellaufende Projekte einzusammeln, nutzen immer mehr Projektentwickler*innen die Chance über Immobilien-Crowdinvesting. Denn gerade wenn Projektentwickler*innen viele Projekte planen, kann das Mezzanine-Kapital, die Eigenekapitalquote verbessern.

Crowdinvesting hat sowohl für die Anleger*innen, wie auch für die Projektentwickler*innen Vorteile:

Für Anleger*innen:

  • Bereits mit geringen Geldbeträgen können Kleinanleger*innen am lukrativen Immobilienmarkt teilhaben
  • Anleger*innen entscheiden selbst, in welche Projekte sie investieren
  • Attraktive Rendite
  • Kurze Laufzeiten


Für Projektentwickler*innen:

  • Schneller Kapitalzugang
  • Keine Stimm- oder Einflusrechte durch die Investor*innen
  • Stärkung der Eigenkapitalquote
  • Steigerung der Aufmerksamkeit für das Projekt/die Immobilie

Die Vorteile von YNTO im Überblick:

  • Kurze Laufzeit von 12 – 24 Monaten
  • Ab 100€ investieren
  • Zinsen zwischen 6 % und 8,5 % p.a.
  • Komplett gebührenfrei
  • Ausgewählte Immobilienprojekte
  • Hohe Prüfungsstandards der Projekte
  • Ideale Ergänzung für Ihren Vermögensaufbau
Bei einer Rendite handelt es sich um den Ertrag einer Geldanlage. Diese wird immer in Prozent angegeben und bezieht sich auf das eingesetzte Kapital.
Nachrangdarlehen zählen zum Mezzanine-Kapital und werden grundsätzlich nur von Unternehmen beantragt. Ein Nachrangdarlehen ist wie ein normales Darlehen aufgebaut. Der Unterschied zeigt sich erst im Falle von Zahlungsschwierigkeiten. Hier wird die Forderung des Kreditgebenden nachrangig behandelt. Es werden also erst die Forderungen von anderen Gläubigern und Kreditinstituten bedient.
Der Begriff „Mezzanine“ stammt von dem italienischen Wort „mezzo“ ab und bedeutet wörtlich übersetzt „halb“. Bei einem Mezzanine-Kapital handelt es sich folglich um eine Finanzierung, bei der eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital eingesetzt wird. Besonders beliebt ist diese Art der Finanzierung bei Immobilienprojekten, da Banken heutzutage in der Regel nur 60 % bis 80 % des benötigen Kapitals finanzieren. Die restlichen 20 % – 40 % müssen die Projektentwickler*innen entweder aus eigenem Kapital oder aus eingesammelten Kapital aufbringen. Hier kann über YNTO Mezzanine-Kapital für die Projektentwickler*Innen zur Verfügung gestellt werden.

Den Ausdruck „Das Geld für sich arbeiten lassen“ meint den Zinseszinseffekt. Denn wenn der Effekt des Zinseszins genutzt wird, vermehrt sich das eingesetzte Kapital deutlich schneller, als wenn nur der Effekt der Zinsen genutzt wird.

Hier eine Beispielrechnung für eine Investition bei YNTO von 100€ und einer Rendite von 8 % bei einer Laufzeit von 24 Monaten:

Jahr 1: 100 € * 1,08 = 108 € (eingesetztes Kapital + Zinsen)
Jahr 2: 108 € * 1,08= 116,64 € (eingesetztes Kapital + Zinsen +Zinseszinsen)

Wer bei YNTO seine Bankverbindung ändern möchte, schreibt einfach eine E-Mail an (support@ynto-crowd.com). Unser Kundenservice kümmert sich dann persönlich um die Änderungen.

Unsere Boni zahlen wir nach 6 Wochen zum Ende eines Monats an unsere Investor*innen aus.

Mehr dazu hier: Empfehlungsbonus

Crowdinvesting ist eine lukrative Möglichkeit, sein breit aufgestelltes Anlageportfolio zu erweitern. Hierbei ist jedoch wichtig zu sagen, dass es sich beim Immobilien-Crowdinvesting, i.d.R. um so genannte „Nachrangdarlehnen“ handelt. Es besteht also ein Risiko des Totalverlustes. Umso wichtiger ist es, nicht sein gesamtes Kapital nur in Immobilien-Crowdinvesting zu investieren, sondern sein Anlageportfolio möglichst breit zu streuen.

Das entscheidende für die Realisierung eines Projektes ist die Fundingschwelle – sobald die Fundingschwelle erreicht wurde, wird Ihre Investition verzinst.

Die Projekte werden so kalkuliert, dass für die Realisierung des Objektes mindestens die Fundingschwelle erreicht werden muss. Sobald unsere Projekte die Fundingschwelle überschritten haben, kann das Immobilien-Projekt realisiert werden.
Zusätzliches Kapital bis hin zum Fundingziel ermöglicht den Emittenten mehr finanziellen Spielraum.

Wird die Fundingschwelle nicht erreicht, erhalten Sie als Anleger*in Ihre gesamte Investition ohne Abzüge zurück.  

Investieren

Die Registrierung bei YNTO ist für alle Investor*innen nach Vollendung des 18. Lebensjahrs und unter Einhaltung unserer Nutzungsbedingungen möglich. Wir möchten an dieser Stelle aber darauf hinweisen, dass es sich beim Immobilien-Crowdinvesting um ein chancenorientiertes Investment handelt und es so zu einem Totalverlust kommen kann. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an den jeweiligen Emittenten, alternativ bieten wir Ihnen die Möglichkeit den Widerruf an uns zu senden. YNTO Deutschland GmbH Kurfürstendamm 194 10707 Berlin E-Mail: info@ynto-crowd.com
Nein, Sie als Investor*in werden nicht ins Grundbuch eingetragen. Abhängig vom Projekt können zusätzliche Sicherheiten durch den Emittenten erfolgen.
Sie investieren gemeinsam mit anderen Kleinanlger*innen und Investor*innen in Immobilien-Projekte. In welche Projekte Sie investieren, entscheiden allein Sie! Sie stellen den Projektentwickler*innen und Bauträger*innen dazu ein Mezzanine-Kapital zur Verfügung. Am Ende der Projektlaufzeit erhalten Sie im besten Fall Ihr eingesetztes Kapital und die Zinsen zurück.
Die Projekte bei YNTO sind für alle Anleger*innen freigeschaltet, die ihren ständigen Wohnort in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben – unabhängig von der Nationalität.
Sie können nicht kurzfristig auf Ihr eingesetztes Kapital zurückgreifen, da dieses fest an die jeweilige Projektlaufzeit gebunden ist.
Sobald die Fundingschwelle überschritten wurde, kann das Projekt realisiert werden und Ihre Invesition wird verzinst. Egal, ob das Fundingziel erreicht wurde.

Wenn Sie in Deutschland ein Konto eröffnen oder ein anderes Finanzprodukt in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie sich identifizieren. Bei YNTO bieten wir den unkomplizierten Weg über das PostIdent Verfahren oder das VideoIdent Verfahren, dass Sie bei Ihrer ersten Investition bei YNTO identifizieren können.

Für alle weiteren Investitionen ist dies dann nicht mehr notwendig. Beide sollen Sie schützen. Denn so können Fremde nicht einfach in Ihrem Namen ein Konto eröffnen oder einen Kredit aufnehmen.

Wir erklären Ihnen, wie beide Verfahren ganz einfach und problemlos funktionieren: Hier geht es zur Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Rendite & Kosten

Es entstehen keine Kosten oder Gebühren für unsere Investor*innen. Die Kosten für die Crowdinvesting – Maßnahmen wird vom Emittenten getragen.
Beim Immobilien-Crowdinvesting finanzieren viele Anleger*innen gemeinsam ein Mezzanine-Kapital für die Projektentwickler*innen und Bauträger*innen, damit diese ein Immobilienprojekt realisieren können. Da es sich um ein Nachrangdarlehen handelt, wird Ihre Investition im Insolvenzfall nachrangig bedient. In diesem Fall kann es zu einem Totalverlust für die Anleger*innen kommen. Als Ausgleich für dieses Risiko erhalten die Anleger*innen jedoch eine höhere Rendite.
Die Zinsen werden vom Emittenten unter Berücksichtigung des Risikos und der Finanzierungsstruktur festgelegt.

Die Zinsen können nach Ablauf der festgelegten Projektlaufzeit ausgezahlt und sind somit jährlich nachschüssig fällig. Bei jährlicher Auszahlung erhalten unsere Investoren*innen die Zinsen jährlich zu einem festgelegten Datum.

YNTO erhält für die Vermittlung der Nachrangdarlehen eine Vergütung vom Emittenten. Die Höhe der jeweiligen Vergütungen werden im Vermögensinformationsblattes, des jeweiligen Projektes veröffentlicht. Davon werden die Kosten für die Mitarbeiter (Bsp. im Kundenservice, rechtliche Dokumente, Wirtschaftsprüfer, etc.) gedeckt.
Aufgrund rechtlicher Vorgaben können wir Ihnen bei YNTO aktuell noch nicht alle Zahlungsmethoden zur Verfügung stellen.
Bei Ihrer Investition in unsere Immobilien-Projekte handelt es sich um Nachrangdarlehen. Das bedeutet, dass Sie für Ihr eingesetztes Kapital eine feste Verzinsung bekommen. Sie werden nicht am Gewinn oder Umsatz beteiligt. Diese Zinsen, die Sie aus dem Nachrangdarlehen erhalten, werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen gehandhabt. Die Einkünfte aus dem Kapitalvermögen unterliegen der Kapitalertragssteuer. Hier gelten pauschale Steuersätze von 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag. Auch die Kirchensteuer kann hier anfallen. Dadurch kann sich ein Steuersatz auf Ihre Zinsen von 26,375 % (ohne Kirchensteuer) bis zu 27,9951 % (mit Kirchensteuer) ergeben. Bei steuerlichen Fragen empfiehlt es sich allerdings einen Steuerberater aufzusuchen, da die Mitarbeiter von YNTO keine Steuerberatung durchführen dürfen.

Das eingesammelte Kapital durch Crowdinvesting ersetzt nicht den Bankkredit, sondern soll diesen nur ergänzen. Denn Immobilienprojekte zu realisieren ist teuer und es wird langfristig Kapital gebunden – egal ob es sich dabei um eine Sanierung oder um einen Neubau handelt. Banken finanzieren heute in der Regel 60 % bis 80 % des Immobilienprojektes. Die Projektentwickler*innen müssen sich das fehlende Kapital durch Eigenkapital ergänzen. Und um dieses Kapital für unterschiedliche, meist parallellaufende Projekte einzusammeln, nutzen immer mehr Projektentwickler*innen die Chance über Immobilien-Crowdinvesting. 

Sicherheit

Beim Crowdinvesting besteht das Risiko eines Totalverlustes des investierten Kapitals der Anleger*innen. Es handelt sich bei den meisten Immobilienprojekten, die durch Crowdinvesting finanziert werden, um Nachrangdarlehen. Dies beudetet, dass bei einer Insolvenz zuerst die Forderungen der Bank beglichen werden und erst dann die der Investor*innen. Detaillierte Informationen finden Sie bei unseren Risikohinweisen.
Beim Immobilien-Crowdinvesting gibt es keine feststehenden Sicherheiten. Es besteht grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes. Deswegen empfehlen wir, das eigene Kapital breit zu streuen und Immobilien-Crowdinvesting als weitere Beimischung für das eigene Anlagenportfolio zu nutzen.
Wir bei YNTO sind Vermittler und stehen somit zwischen Anleger*innen und Projektentwickler*innen. Da die Verträge mit den jeweiligen Projektentwickler*innen geschlossen werden, bleiben die Verträge, auch wenn es die Plattform YNTO nicht mehr geben sollte, bestehen. Die Rückzahlung Ihres Investments und der Zinsen sind also nicht gefährdet.
Das investiertes Kapital wird von Secupay AG als Treuhänder verwaltet. Dies bedeutet, dass die Secupay AG als Zahlungsdienstleister für die Kapitaltransaktionen verantwortlich sind. Ihr investiertes Kapital wird erst von Secupay an die Projektentwickler*innen überwiesen, wenn die vertraglichen Vereinbarungen zur Auszahlung erfüllt sind. Sie erhalten Ihr investiertes Kapital ebensfall direkt von Secupay. Wenn das Projekt erfolgreich abgeschlossen wurde, überweisen die Projektentwickler*innen das Kapital an Secupay und von dort wird es an Sie als Investor*in überwiesen.
Im Falle, dass Bauträger*innen oder Projektentwickler*innen Insolvenz anmelden, kann es zu einem Totalverlust kommen. Denn in diesem Fall werden zuerst andere Kreditgebende wie Banken bedient.

Als Betreiber dieser Seiten nehmen wir den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Datenschutzbeauftragter:

BITS Bernhardt IT Solutions GmbH
Schloßstraße 96
D – 12163 Berlin

Telefon: +49 30 23394481
E-Mail: datenschutz@bits.berlin

Projekte

Unsere Projekte bei YNTO durchlaufen eine Plausibilitätsprüfung auf Basis unterschiedlichster Unterlagen. Darüber hinaus prüfen wir, wie realistisch die Projekte sind und wer genau hinter dem Projekt steckt. Also nicht nur die Fakten zum Projekt selbst, sondern auch alles über die Bauträger*innen und Projektentwickler*innen wird geprüft.
Wir bieten bei YNTO unterschiedliche Immobilienprojekte an: von der Sanierung älterer, bereits bestehender Immobilien über einzelne Wohneinheiten bis hin zum Neubau. Dabei steht bei uns die Qualität vor der Quantität.
Projektentwickler*innen planen ein Immobilienprojekt von dem Grundstückserwerb über die Finanzierung bis hin zum Verkauf des Projektes. Die Projektentwickler*innen sind dabei für den Erfolg des Immobilienprojektes verantwortlich.
Bauträger*innen bauen mit eigenem oder in unserem Fall mit finanziertem Geld auf eigenes Risiko Wohn- und Gewerbeimmobilien, die sie dann gewerblich vertreiben. Dabei sind die Bauträger*innen häufig auch Eigentümer*innen der Grundstücke, die sie nach Fertigstellung der Immobilien an die Käufer*innen übertragen.

Steuern

Die Kapitalertragssteuer wird direkt von dem Emittenten abgeführt.
Nein, bei YNTO ist es derzeit nicht möglich, einen Freistellungsauftrag zu hinterlegen.
Eine Doppelbesteuerung kann dann auftreten, wenn eine Person oder ein Unternehmen im Ausland einen Gewinn erwirtschaftet, der aber im Inland verrechnet wird. Dies könnte beispielsweise eine Immobilie in Deutschland sein, die Sie als Investor*in mit einem Hauptwohnsitz in Österreich finanzieren. Um die doppelte Steuer zu vermeiden, hat Deutschland mit über 90 Staaten das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Dieses Abkommen verteilt die Besteuerungsrechte zwischen den Staaten. Jeder hat seinen Anteil an Steuern zu zahlen – unabhängig davon, wo man ansässig ist.

Die Kapitalertragssteuer wurde am 01.01.2009 für private Kapitalerträge mit dem Ziel eines einheitlichen Steuersatzes für Kapitalerträge eingeführt. Dabei werden als steuerpflichtige Kapitalerträge alle Gewinne aus Geldanlagen verstanden wie beispielsweise Gewinne aus Aktien oder Zinsen von Girokonten.

Bei Gewinnen aus Geldanlagen kann ein Freibetrag für Ledige von 801€ oder für verheirateten Paaren von 1602€ pro Jahr geltend gemacht werden. Danach werden alle Erträge mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % + Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert. Die Steuer wird jedoch nicht von den Investor*innen, sondern direkt vom jeweiligen Emittenten abgeführt.

Wir von YNTO möchten an dieser Stelle erwähnen, dass unsere FAQs keine Rechts- und Steuerberatung ersetzen. Wir empfehlen Ihnen sich bei steuerlichen Fragen an einen Steuerberater zu wenden.

Bitte bestätigen Sie Ihre eMail Adresse!

Wir haben Ihnen eine eMail gesendet. Um zukünftig über Investitionschancen und Neuigkeiten bei YNTO informiert zu werden, bestätigen Sie bitte Ihre eMail Adresse.