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Volksentscheid in Berlin: Die Hauptstadt stimmt für eine Enteignung

Die Hauptstadt hat gewählt:

neben der Wahl des Abgeordnetenhauses und der Bundestagswahl, stimmte die Hauptstadt am 26.09.2021 über den Volksentscheid “Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ ab. Die Initiative versucht mehr bezahlbare Wohnungen auf den Berliner Wohnungsmarkt zu bringen und somit langfristig günstigere Mieten zu sichern. Diese Initiative war die Folge des gescheiterten Mietendeckels, der zuvor versuchte die Mieten der Hauptstadt wieder bezahlbar zu machen.

Doch was bedeutet das? Wer soll enteignet werden? Was für Folgen hat dieser Volksentscheid für die Hauptstadtbewohner*innen und die Stadt selbst? Wir haben uns intensiv mit dem Volksentscheid beschäftigt und die wichtigsten Informationen für Sie hier zusammengefasst:

Was möchte die Initiative “Deutsche Wohnen & CO. enteignen” erreichen?

Die Mietpreise in der Bundeshauptstadt Berlin steigen und sind selbst für Normalverdienende kaum noch bezahlbar – wenn sie denn überhaupt eine der heiß begehrten Wohnungen bekommen. Denn der Wohnungsmarkt in Berlin ist wie leergefegt. Die Initiative “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” möchte Unternehmen, die mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen und eine “Gewinnerzielungsabsicht” verfolgen, vergesellschaften. Das bedeutet, dass die betroffenen Unternehmen eine Entschädigung bekommen und die Wohnungen dann an eine Anstalt des öffentlichen Rechts überführt werden. In Berlin sprechen wir hier von 240.000 Wohnungen, die eben solchen Unternehmen gehören. Das macht rund 15% des Wohnungsmarktes der Hauptstadt aus.

Das diese Initiative nicht bloß eine Folge einer frustrierten Wohnungssuche eines Einzelnen ist, zeigt die Unterschriftenaktion. Um einen Volksentscheid zu erreichen, werden rund 171.000 Unterschriften benötigt – die Initiative sammelte jedoch 359.063 Unterschriften.

Die große Hoffnung hinter dieser Aktion ist ganz klar: Langfristig bezahlbare Wohnungen sichern.

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Das Ergebnis des Volksentscheides am 26.09.2021

Am 26.September 2021 war es dann so weit: Neben der Wahl zum Abgeordnetenhaus und zur Bundestagswahl, stimmten die Berliner*innen über die Frage ab, ob private Immobilienkonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen vergesellschaften werden sollen. Das Ergebnis: 56,4 % der Haupstadtbewohner*innen stimmten für eine “Enteignung” und 39 % stimmten dagegen.

Ein klarer Sieg für die Initiative und damit gute Aussichten für den Berliner Wohnungsmarkt? Nur fast! Denn das Votum ist für die Politik nicht rechtlich bindend. Der neue Senat ist nun dazu aufgefordert, sich damit auseinanderzusetzen.

Die Folgen des Volksentscheides – Was passiert jetzt?

Zunächst einmal muss gesagt werden, dass diese “Enteignung” für die Stadt eine sehr große Aufgabe darstellt: Laut Prognosen des Senats belaufen sich die Kosten auf 29 bis 36 Milliarden Euro. Die Initiative “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” rechnet mit 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro. So oder so: eine große Summe, die die Stadt erst einmal stemmen muss. Und dies kann der Berliner Senat zurzeit nicht. Das benötigte Geld müsste jetzt über weitere Kredite beschaffen werden – was den Schuldenberg der Stadt weiterwachsen lassen würde¹.

Ob es nun ein solches Gesetz wirklich geben wird, entscheidet die neue Zusammensetzung der Landesregierung: SPD, CDU, AfD und FDP sind gegen eine Enteignung. Die Linke äußert sich stark für eine Enteignung. Die Grünen halten diesen Schritt als “Letztes Mittel” für möglich².

Aber unabhängig davon, welche Partei die Hauptstadt regieren wird, muss der neue Senat sich zukünftig mit einem Gesetzesentwurf für die Enteignung von rund 240.000 Wohnungen auseinandersetzen. Doch schon jetzt äußern sich kritische Stimmen zur Rechtsgültigkeit eines solchen Gesetzes, wie die der Berliner SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey. Sie möchte den Volksentscheid respektieren und einen Gesetzesentwurf erarbeiten, aber “dieser Entwurf muss dann eben auch verfassungsrechtlich geprüft werden”, so Giffey. Auch bei dem Grünen-Spitzenkandidat der Hauptstadt hört man ähnliche Skepsis heraus. Auch er spricht sich klar dafür aus einen solchen Gesetzesentwurf zu erarbeiten, aber auch er betont, dass erst noch viele rechtliche und praktische Fragen geklärt werden müssen. Und er hat sogar schon einen Plan B in Petto: Einen “Mietenschutzschirm”, einen freiwilligen Pakt zwischen Politik, Vermieter*innen und anderen Beteiligten für Neubau und faire Mieten³.

Neben einem solchen “Mietenschutzschirm” werden aber auch andere Alternativen zur Enteignung diskutiert. Ein naheliegender Gedanke ist beispielsweise, einfach mehr neue Wohnungen zu bauen. Allerdings hat der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hochgerecht, dass in Deutschland jährlich rund 80.000 zusätzliche Sozialwohnungen benötigt werden. Das bedeutet in der Realität, dass jede zweite neue Wohnung eine geförderte Sozialwohnung sein müsste. Dies halten Experten für unrealistisch4

Ob es überhaupt eine Lösung für den Wohnungsmarkt in Berlin gibt und wie genau diese aussehen soll, werden die kommenden Monate entscheiden. Dann zeigt sich auch, ob ein Gesetzesentwurf zur Enteignung entwickelt wird und ob dieser dann auch vor dem Verfassungsgericht Bestand haben kann.

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